Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Montabaur-Diez für Jhoan Elias Valencia Londoño, Stauffenbergallee 18a, 56410 Montabaur
Aushang seit 27.03.2025
Finanzamt Montabaur-Diez für Nicolae Bezvolev, Schulstr. 3, 65623 Mudershausen
Aushang seit 26.03.2025
Finanzamt Montabaur-Diez für Nicolae Bezvolev, Schulstr. 3, 65623 Mudershausen
Aushang seit 26.03.2025
Finanzamt Montabaur-Diez für Fiodor Calciu, Hermann-Geisen-Str. 33, 56203 Höhr-Grenzhausen
Aushang seit 11.03.2025