Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Montabaur-Diez für Devika Rantilake, Brunnenstr. 5, 56412 Heiligenroth
Aushang seit 23.12.2025
Finanzamt Montabaur-Diez für Mirco Moskopp, Heinrich-Meister-Str. 3, 56203 Höhr-Grenzhausen
Aushang seit 12.12.2025
Finanzamt Montabaur-Diez für Mirco Moskopp, Heinrich-Meister-Str. 3, 56203 Höhr-Grenzhausen
Aushang seit 12.12.2025
Finanzamt Montabaur-Diez für Walter Hans-Joachim und Petra Helma Pfnausch, Hauptstr. 29, 56235 Hundsdorf
Aushang seit 04.12.2025