Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Montabaur-Diez für Djelloul Rab Kralfa, Heidestr. 16, 65326 Aarbergen
Aushang seit 10.02.2026
Finanzamt Montabaur-Diez für Mirco Moskopp, Heinrich-Meister-Str. 3, 56203 Höhr-Grenzhausen
Aushang seit 10.02.2026
Finanzamt Montabaur-Diez für Mohammad Yusuf Salahi, Karl-Busch-Str. 5, 64646 Heppenheim
Aushang seit 27.01.2026
Finanzamt Montabaur-Diez für Michele Filipelli, Lahnstr. 8, 56130 Bad Ems
Aushang seit 26.01.2026
Finanzamt Montabaur-Diez für Michele Filippelli und Carmina Mauro, Lahnstr. 8, 56130 Bad Ems
Aushang seit 26.01.2026