Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Montabaur-Diez für Sven Siry, Gärtliweg 23, 6300 ZUG, SCHWEIZ
Aushang seit 13.05.2026
Finanzamt Montabaur-Diez für Vladimir Volodin, Hauptstr. 22, 56379 Winden
Aushang seit 11.05.2026
Finanzamt Montabaur-Diez für Nancy Carta Mallou, Lerchenbergstrasse 8, 8703 ERLENBACH ZH, SCHWEIZ
Aushang seit 08.05.2026